Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Bestattungen, Vorsorge und Finanzierung. Falls Ihre Frage nicht dabei ist – rufen Sie uns einfach an.

Was ist Bestattungsvorsorge und was bringt sie mir?
In einem Bestattungsvorsorgevertrag legen Sie die Details Ihrer eigenen Bestattung fest: Erd- oder Feuerbestattung, Ort der Beisetzung, Sarg oder Urne, Musik bei der Trauerfeier. So werden Ihre persönlichen Wünsche später zu 100% berücksichtigt. Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Angehörigen, die in der Trauerzeit nicht viele Entscheidungen treffen müssen.
Wie kann ich meine Beerdigung finanzieren?
Es gibt zwei Hauptwege: eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto. Beide sind vor dem Zugriff Dritter geschützt – auch wenn Sie später Sozialleistungen beantragen. Ihre Beerdigung bleibt finanziell abgesichert.
Ist es überhaupt notwendig, eine Bestattung finanziell abzusichern?
Ja – aus zwei Gründen: Erstens ist das Geld vor dem Zugriff Dritter (z.B. Sozialamt) geschützt. Zweitens schützen Sie Ihre Angehörigen vor unerwarteten Kosten. Eine Bestattung umfasst verschiedene Kostenpositionen – inklusive Bestattungsinstitut, Behörden, Ärzten, Friedhof, ggf. Krematorium, Steinmetz, Grabpflege und Trauerfeier.
Gibt es ein Sterbegeld von der Sozialversicherung?
Auf Antrag übernimmt die Sozialversicherung die Kosten für eine sogenannte Sozialbestattung. Voraussetzung: Die Familie kann nachweisen, dass sie die Beerdigungskosten nicht selbst tragen kann. Verfügen nahe Angehörige über Vermögen oder Einkommen über dem Mindesteinkommen, wird kein Sterbegeld gezahlt. Die Sozialversicherung übernimmt nur die Kosten für eine sehr einfache Bestattung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Wie ist es mit Steuern und Sozialversicherung bei Sterbegeldversicherungen?
Die Auszahlung der Versicherungssumme ist vollständig von Steuern und Sozialversicherung befreit. Der Begünstigte zahlt keine direkten oder indirekten Abgaben, verpflichtet sich aber, den Betrag ausschließlich für die Beerdigung zu verwenden.
Warum reicht einfaches Sparen nicht aus?
Geld zurückzulegen ist möglich – birgt aber Risiken: Sie könnten in Versuchung kommen, bei knappen Zeiten darauf zuzugreifen. Und selbst wenn Sie es unangetastet lassen, kann der Staat darauf zugreifen, wenn Sie Sozialleistungen beantragen. Eine gebundene Bestattungsvorsorge ist sicherer und bleibt zweckgebunden.
Was muss ich unmittelbar nach einem Todesfall tun?
Drei wichtige Anrufe: 1. Arzt anrufen (Hausarzt oder 112) zur Feststellung des Todeszeitpunkts. 2. Bestattungsunternehmen benachrichtigen (uns: 0911 253 00 599) – wir kümmern uns um Überführung und Vorbereitung. 3. Angehörige, Freunde und ggf. Arbeitgeber informieren. Wir begleiten Sie bei allen weiteren Schritten.
Sind Sie auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar?
Ja, wir sind 24/7 erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen. Im Ernstfall erreichen Sie uns jederzeit unter 0911 253 00 599 oder per WhatsApp unter 0179 42 35 980.

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Häufig gestellte Fragen — wir haben die Antworten

Kein Problem – wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich und kostenlos. Rufen Sie uns an unter 0911 253 00 599 oder schreiben Sie uns per WhatsApp oder E-Mail. Wir nehmen uns Zeit für Sie.