ℹ️ Wichtiger Hinweis
- Diese Informationen bieten einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für rechtssichere Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Notar.
Das Testament
Ein Testament regelt, was mit Ihrem Eigentum nach Ihrem Tod geschehen soll. Es gibt zwei rechtlich anerkannte Formen:
Eigenhändiges Testament: Muss vollständig handschriftlich verfasst sein, Ort und Datum enthalten sowie Ihre eigenhändige Unterschrift mit vollständigem Vor- und Nachnamen tragen.
Notarielles Testament: Wird von einem Notar beurkundet und ist besonders rechtssicher. Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Gesetzliches Erbrecht

Falls kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge:
📜 Die drei Ordnungen der Erbfolge
- 1. Ordnung: Kinder und deren Nachkommen. Auch der Ehepartner erbt neben den Kindern. Der Ehepartner erhält mindestens die Hälfte, die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt (auch unehelichen und adoptierten).
- 2. Ordnung: Eltern, Geschwister und deren Kinder – sie erben nur, wenn keine Erben der 1. Ordnung vorhanden sind.
- 3. Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel und Cousins – nur wenn keine Erben der ersten beiden Ordnungen existieren.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine vertrauenswürdige Person, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen – falls Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte (etwa Immobilienkauf oder -verkauf) ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Auch bei finanziellen Angelegenheiten ist zumindest die Schriftform notwendig. Viele Banken verlangen ebenfalls eine notarielle Vollmacht.
Empfehlenswert ist die Kombination mit einer Patientenverfügung sowie eine Eintragung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer – so wird im Ernstfall rasch Ihre bestimmte Vertrauensperson eingesetzt.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit ergriffen oder unterlassen werden sollen. Sie richtet sich direkt an Ihre behandelnden Ärzte und Pflegekräfte und kann mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert oder unabhängig erstellt werden.
Bestattungsvorsorge
Ein Bestattungsvorsorgevertrag regelt Ihre Wünsche für die eigene Beisetzung. Der Vertrag ist für uns bindend und kann von Dritten nicht geändert werden. Sie können jedoch jederzeit Änderungen am Vertragsinhalt vornehmen.
Wir beraten Sie gerne zur Bestattungsvorsorge und helfen Ihnen, Ihre Wünsche rechtssicher festzuhalten. Kontaktieren Sie uns – persönlich, telefonisch oder online.